
Dieses Thema löst
Die AES ist rechtsgültig bei Verträgen, welche gesetzlich keine Formvorschrift bestimmt wurde. Da die Signatur eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet wird, ist auch die Beweiskraft dementsprechend hoch. Somit eignet sich die fortgeschrittene elektronische Signatur für formfreie Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge, Vollmachten oder Haftungsauschschlüsse.