Dieses Thema löst
Die QES besitzt die maximale Beweiskraft und ist gesetzlich der manuellen Unterschrift gleichgestellt. Mit der QES können somit auch Dokumente mit gesetzlicher Formvorschrift via DeepSign signiert werden. Die Zertifikate der Signaturen können je nach verwendetes Recht auf folgenden Seiten überprüft werden: EU-Recht / CH-Recht. Um qualifiziert signieren zu können, muss die unterzeichnende Person vorab offiziell identifiziert werden.
Ablauf
Der Benutzer lädt als Erstes das zu signierende Dokument via DeepBox auf DeepSign hoch. Anschliessend kann der Benutzer festlegen, welche Personen zur Unterzeichnung des Dokuments eingeladen werden sollen und fügt die Position der Unterschriftsfelder per Drag & Drop nach Belieben ein. DeepSign sendet automatisch eine Einladungs-E-Mail zum Signieren an die zuvor definierten Personen. Anschliessend können alle Personen auf DeepSign ihre elektronische Signatur auf das Dokument setzen und diese mit ihrer DeepID bestätigen. Wenn das Dokument von allen Personen unterzeichnet wurde, ist das vollständig unterzeichnete Dokument für alle Beteiligten sichtbar und zum Download verfügbar. Für den Signaturprozess haben die Personen 30 Tage Zeit. Nach Ablauf dieser Frist steht das Dokument nicht mehr zur Verfügung und die initiierende Person müsste den Prozess erneut starten. Das signierte Dokument steht nach der letzten Signatur für 14 Tagen zum Download bereit. Danach wird es automatisch aus DeepSign gelöscht. Die Verrechnung einer Signatur erfolgt nach dem erfolgreichen Signieren und wird der initiierenden Organisation belastet.