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Für den EU-Raum und der Schweiz gelten zum Teil unterschiedliche Anforderungen an die Identifikation für die digitale Signatur nach dem QES Verfahren. Sollte eine bestehende Identifikation nicht für beide Standards gelten und Sie müssen ein Dokument für einen Standard unterschreiben, für welchen Sie nicht berechtigt sind, so müssen Sie eine Identifikation über einen Trust Agent machen.
Beispiel: Sie dürfen QES gemäss aktueller Identifikation für Schweizer Verträge nutzen, aber nicht für EU Verträge. Sie müssen nochmals eine Identifikation via Trust Agent vornehmen, damit Sie nach Schweizer wie auch EU Recht digital signieren können. Diese Identifikation gilt bis zum Ablauf ihrer Ausweisdokumente, welche bei der Identifikation genutzt wurden, Gültigkeit haben oder maximal 5 Jahre.

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